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Amazon-Verkäufer
Willkommen im Tax Desk FAQ-Hub für Amazon-Verkäufer
Hier finden Sie klare Antworten auf häufige Fragen zur USt- und US-Sales-Tax-Registrierung, zur Compliance und zu laufenden Meldungen.
Unsere Schritt-für-Schritt-Videoanleitungen erklären, wie Sie Ihr Tax Desk-Konto einrichten, warum Verkäufer unserem Service vertrauen und wie Sie in jedem Marktplatz vollständig compliant bleiben
Lesen Sie die untenstehenden FAQs, um Anforderungen, Zeitrahmen und Best Practices für korrekte Einreichungen und ein stressfreies Reporting im großen Maßstab zu verstehen; und denken Sie daran: Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Sie schnell einzurichten und Sie bei Prüfungen durch die Finanzbehörden zu unterstützen.
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Vertrauenswürdig in über 60 Ländern weltweit

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Hier ansehen: Länderspezifische FAQs
Unternehmensübersicht & Leistungsversprechen
Wer ist Tax Desk und was ist unsere Kernmission?
Tax Desk ist ein führender globaler Anbieter, spezialisiert auf USt- und indirekte Steuer-Compliance. Unsere Mission ist es, Amazon-Verkäufer bei der Expansion in internationale Märkte zu unterstützen, indem wir den gesamten Compliance-Lebenszyklus verwalten — von der ersten Registrierung über laufende Steuererklärungen bis hin zur direkten Kommunikation mit den Finanzbehörden.
Was ist das Wertversprechen von Tax Desk?
Wir bieten Verkäufern eine zentrale Lösung zur Verwaltung ihrer globalen Steuerpflichten über einen einzigen Ansprechpartner und ein einheitliches Portal. Diese Infrastruktur wurde entwickelt, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und Abläufe zu vereinfachen, sodass Unternehmen international skalieren können, während sie sich auf ihre Compliance verlassen können.
Was ist die Mindestvertragslaufzeit?
Um Konsistenz in der Compliance und ein effektives Management der Beziehungen zu den Finanzbehörden zu gewährleisten, erfordern unsere Dienstleistungen eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Leistungsangebot & Support
Welche Leistungen sind in Ihren Compliance-Paketen enthalten?
Alle Standard-Compliance-Pakete beinhalten:
- Vollzugriff auf das Tax Desk-Portal und den Help Desk
- USt-Registrierung oder Übertragung bestehender Registrierungen
- Erstellung und Einreichung von USt-Erklärungen und Zusammenfassenden Meldungen (EC Sales Lists)
- Verwaltung offizieller Steuermitteilungen und Anfragen
- Steuerliche Vertretung, sofern gesetzlich vorgeschrieben
- Jahreserklärungen (soweit nach Rechtsordnung zutreffend)
- Intrastat-Meldung (zusätzlich buchbar — siehe Abschnitt Intrastat)
- OSS-Erklärungen (Deutschland und Spanien)
- SII-Meldung (nur Spanien)
- EORI-Registrierung (in allen Ländern verfügbar)
Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Premium-Support?
- Vollständiges Compliance-Management
- Zugang zum Tax Desk-Portal
- Zugang zum Help Desk
- Alle Standardeinreichungen enthalten
- Alle Standard-Funktionen
- Dedizierter Account Manager
- Garantierte Antwortzeit von unter 24 Stunden
Hinweis: Der Premium-Support wurde noch nicht offiziell eingeführt. Die Preise sind unverbindlich und können sich ändern.
Allgemeiner Ablauf, Zeitrahmen & Gebühren
Wie ist die Gebührenstruktur aufgebaut?
Unsere Preisgestaltung besteht aus zwei Komponenten:
- Jährliche Bearbeitungsgebühr: Deckt das erste Jahr inklusive der Registrierungs- oder Übertragungskosten ab.
- Jährliche Verlängerungsgebühr: Eine wiederkehrende jährliche Gebühr, die die laufende Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen ab dem zweiten Jahr abdeckt.
Wie lange dauert die Leistungserbringung in der Regel?
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Land und hängen von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der jeweiligen Finanzbehörden ab. Der Standardprozess dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen, abhängig von der Rechtsordnung und der Art der Gesellschaft.
Haftungsausschluss: Die angegebenen Zeitrahmen sind Zielwerte, keine Garantien. Finanzbehörden können jederzeit zusätzliche Anfragen oder Anforderungen stellen, die den gesamten Bearbeitungszeitraum verlängern. Unvollständige Anträge dauern grundsätzlich länger.
Kann ich eine Rückerstattung erhalten, wenn ich meinen Vertrag kündige?
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss | Rückerstattung möglich, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr |
| Nach 14 Tagen | Keine Rückerstattung möglich |
Gebührenübersicht
Die folgenden Tabellen fassen die Informationen für alle 12 Länder zusammen. Länderspezifische Hinweise folgen jeweils im Anschluss an die Tabelle.
Alle Gebühren in EUR, exklusive USt. Die jährliche Bearbeitungsgebühr deckt das erste Jahr inklusive Registrierung oder Übertragung ab. Die jährliche Verlängerungsgebühr gilt ab dem zweiten Jahr.
Neuregistrierung: Die jährliche Bearbeitungsgebühr beinhaltet die einmaligen Registrierungskosten für das erste Jahr.
Übertragung (bestehende Registrierung): Kein Registrierungsanteil — die jährliche Bearbeitungsgebühr umfasst ausschließlich die laufende
Dokumentationsanforderungen
✓ = erforderlich | — = nicht erforderlich | Übersetzungs-, Beglaubigungs- oder Apostille-Anforderungen sind direkt vermerkt.
| Land | Handelsregisterauszug | USt-Bescheinigung | Ausweis/Reisepass des Vertreters | Satzung | Vollmacht | Bankbestätigung/-auszug | Sonstiges |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 🇦🇹 Österreich | ✓ | ✓ | ✓ Ausweis oder Reisepass | — | — | — | Tax Desk erstellt die Vollmacht, nachdem die Unterlagen eingegangen sind. |
| 🇧🇪 Belgien | ✓ Originalsprache | ✓ | ✓ Reisepass | ✓ Originalsprache | — | ✓ Bankbestätigung | Nachweis der Geschäftstätigkeit in Belgien erforderlich. |
| 🇨🇿 Tschechische Republik | ✓ Beglaubigte tschechische Übersetzung | ✓ Beglaubigte tschechische Übersetzung | — | — | ✓ | ✓ Beglaubigte tschechische Übersetzung | Bestehender Marktplatzvertrag (Amazon, Temu usw.); tschechische Lageradresse erforderlich. |
| 🇫🇷 Frankreich | ✓ | ✓ | ✓ Reisepass | ✓ Muss ins Französische übersetzt werden. Tax Desk kann dies bereitstellen (separat kostenpflichtig) | — | — | |
| 🇩🇪 Deutschland | ✓ Original + Übersetzung EN/DE | ✓ | ✓ Reisepass oder Ausweis | ✓ Original + Übersetzung EN/DE | — | ✓ Bankbestätigung | Nachweis der Geschäftstätigkeit in Deutschland; OSS-/EORI-Bescheinigung, falls bereits in einem anderen EU-Staat registriert. Tax Desk erstellt die Vollmacht. |
| 🇮🇪 Irland | ✓ Auszug aus dem Handelsregister | ✓ | — | — | — | ✓ Bankkontodaten | Beschreibung der Geschäftstätigkeit in Irland; Nachweis der Unterschriftsberechtigung. |
| 🇮🇹 Italien | ✓ Standardübersetzung, falls nicht EN/FR | ✓ Standardübersetzung, falls nicht EN/FR | ✓ Reisepass | — | — | ✓ Bank- oder Versicherungsgarantie (nur Nicht-EU-Unternehmen) | |
| 🇳🇱 Niederlande | ✓ Muss Name, Adresse und Geschäftsführer enthalten | ✓ Aktuelle USt- oder Steuerbescheinigung | ✓ EU-Bürger: Ausweis. Alle anderen: Reisepass | ✓ + englische Übersetzung; oder Gewerbeschein | ✓ Original, von beiden Parteien unterschrieben | ✓ Kontoauszug | EORI-Zertifikat, falls bereits ausgestellt. |
| 🇵🇱 Polen | ✓ Beglaubigte polnische Übersetzung; max. 1 Jahr alt | ✓ Beglaubigte polnische Übersetzung; max. 1 Jahr alt | — | — | — | — | Zahlungsnachweis erforderlich. |
| 🇪🇸 Spanien | ✓ Max. 90 Tage alt. Nicht-EU/CN: notariell beglaubigt + apostilliert | — | ✓ Reisepass oder Ausweis | — | ✓ Original Notariell beglaubigt + apostilliert; zusätzlich Kopie der allgemeinen Vollmacht erforderlich | — | |
| 🇸🇪 Schweden | ✓ Englische Übersetzung; max. 6 Monate alt | — | ✓ Ausweis oder Reisepass | — | — | — | Unterschriebene Registrierungs-/Vertretungsformulare. |
| 🇬🇧 UK | ✓ | — | ✓ Reisepass | ✓ | — | — | Adressnachweis (Unternehmen + Vertreter); Gewerbeschein; Musterrechnungen und Plattformverträge. |
| Land | Bestehende USt-Bescheinigung | Handelsregisterauszug | Ausweis/Reisepass des Vertreters | Sonstiges |
|---|---|---|---|---|
| 🇦🇹 Österreich | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 🇧🇪 Belgien | ✓ Belgische USt-Bescheinigung | ✓ Muss den bevollmächtigten Unterzeichner ausweisen | — | Satzung ebenfalls erforderlich. |
| 🇨🇿 Tschechische Republik | — | ✓ | — | Vollmacht, die ausdrücklich den bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter ausweist. |
| 🇫🇷 Frankreich | ✓ | ✓ | ✓ Reisepass | Satzung (ins Französische übersetzt); USt-Bescheinigung aus dem Herkunftsland. |
| 🇩🇪 Deutschland | ✓ Lokale + EU-USt-Bescheinigungen | — | — | Angaben zur Meldefrequenz und zu bestehenden Fristverlängerungen erforderlich. |
| 🇮🇪 Irland | ✓ Irische USt-Bescheinigung | — | — | |
| 🇮🇹 Italien (EU) | ✓ Italienische USt-Bescheinigung | — | — | |
| 🇮🇹 Italien (Nicht-EU) | ✓ Italienische USt-Bescheinigung | ✓ | ✓ Reisepass | Bank- oder Versicherungsgarantie ebenfalls erforderlich. |
| 🇳🇱 Niederlande | ✓ Niederländische USt-Bescheinigung + letzte eingereichte Erklärung | ✓ | ✓ Reisepass | |
| 🇵🇱 Polen | ✓ | ✓ Beglaubigte polnische Übersetzung | — | Zahlungsnachweis erforderlich. |
| 🇪🇸 Spanien | — | ✓ Max. 90 Tage alt. Nicht-EU/CN: notariell beglaubigt + apostilliert | ✓ Reisepass oder Ausweis | Kopie der Vollmacht ausreichend (Original notariell beglaubigte Vollmacht für die Übertragung nicht erforderlich). |
| 🇸🇪 Schweden | — | ✓ Englische Übersetzung; max. 6 Monate alt | ✓ Ausweis oder Reisepass | Unterschriebene Vertretungsformulare. |
| 🇬🇧 UK | ✓ UK-USt-Bescheinigung | — | — | HMRC-Gateway-Benutzername & Passwort; Bestätigung, dass keine offenen HMRC-Verbindlichkeiten bestehen. |
Bearbeitungszeiten
Die angegebenen Zeitrahmen sind Zielwerte ab Eingang der vollständigen Unterlagen.
Haftungsausschluss: Tax Desk kann keine bestimmten Fertigstellungstermine garantieren. Die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Finanzbehörden, zusätzliche Anfragen und unvollständige Unterlagen können den Zeitrahmen jederzeit verlängern.
| Land | Neuregistrierung | Übertragung (bestehend) | Hinweise |
|---|---|---|---|
| 🇦🇹 Österreich | 6 Wochen | 4 Wochen | |
| 🇧🇪 Belgien | EU: 6 Wochen; Nicht-EU: 8 Wochen | EU: 2 Wochen; Nicht-EU: 4 Wochen | |
| 🇨🇿 Tschechische Republik | 4 Wochen | 4 Wochen | |
| 🇫🇷 Frankreich | 10 Wochen | 8 Wochen + bis zu 2 Wochen für die Aktivierung des E-Filing-Kontos | Die Aktivierung des E-Filing-Kontos kann nach der Übertragung ca. 2 zusätzliche Wochen dauern. |
| 🇩🇪 Deutschland | EU: 8–12 Wochen; Nicht-EU: 8–16+ Wochen | 1–2 Wochen | Nicht-EU-Unternehmen benötigen einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten — bereitgestellt über den lokalen Partner von Tax Desk. |
| 🇮🇪 Irland | 8 Wochen | 5–10 Tage | Schnellste Übertragung im Portfolio. Noch schneller, wenn der Kunde bereits Zugang zu ROS (Revenue Online Service) hat. |
| 🇮🇹 Italien | 12 Wochen | EU: 2 Wochen; Nicht-EU: 12 Wochen | |
| 🇳🇱 Niederlande | 3–6 Wochen | 3–5 Wochen | Ein Schreiben an die niederländische Finanzbehörde ist erforderlich, was die Bearbeitungszeit verlängert. |
| 🇵🇱 Polen | 8 Wochen | 2 Wochen | |
| 🇪🇸 Spanien | 6 Wochen | 3 Wochen | Gleicher Zeitrahmen unabhängig von der Unternehmensansässigkeit. |
| 🇸🇪 Schweden | 8 Wochen | 4 Wochen | |
| 🇬🇧 UK | 40 Arbeitstage | Minuten (bei vorhandenem Gateway-Konto) | Schnellste Übertragung im Portfolio. Erfordert HMRC-Gateway-Zugangsdaten. |
Intrastat-Meldung (Zusatzleistung)
Wichtig: Kunden müssen Tax Desk informieren, sobald die Intrastat-Meldeschwelle überschritten wurde. Tax Desk überwacht die Schwellenwerte nicht im Auftrag des Kunden.
| Position | Details |
|---|---|
| Gebühr | 480 € pro Jahr, pro Land, pro Richtung |
| Richtungen | Versendungen und Eingänge werden als separate Meldungen behandelt und getrennt abgerechnet |
| Häufigkeit | Monatlich (sobald die Schwelle überschritten wird) |
| Überwachung der Schwellenwerte | Verantwortung des Kunden — Tax Desk überwacht dies nicht im Auftrag des Kunden |
| Verfügbar in | Allen 12 von Tax Desk abgedeckten Ländern |
Länderspezifische Hinweise
Länderspezifische Regeln und Ausnahmen, die in den obigen Tabellen nicht vollständig abgedeckt sind.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Nicht-EU- und UK-Unternehmen müssen einen steuerlichen Vertreter bestellen (1.500 €/Jahr).
- Tax Desk erstellt die Vollmacht nach Erhalt der ersten Unterlagen — der Kunde muss diese nicht vorab bereitstellen.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Nicht-EU- und UK-Unternehmen müssen einen steuerlichen Vertreter bestellen (1.500 €/Jahr).
- Für die Neuregistrierung ist ein Nachweis der Geschäftstätigkeit in Belgien erforderlich.
- Handelsregisterauszug und Satzung müssen in der Originalsprache vorliegen.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Für keinen Unternehmenstyp ist eine steuerliche Vertretung erforderlich.
- Für die Neuregistrierung ist eine beglaubigte tschechische Übersetzung von Handelsregisterauszug, USt-Bescheinigung und Bankbestätigung erforderlich.
- Für die Neuregistrierung sind außerdem ein bestehender Marktplatzvertrag und eine tschechische Lageradresse erforderlich.
- Nicht-EU-Unternehmen (außer UK) müssen einen steuerlichen Vertreter bestellen (1.000 €/Jahr). UK-Unternehmen sind ausdrücklich ausgenommen.
- Die Satzung muss ins Französische übersetzt werden. Tax Desk bietet dies als separat kostenpflichtigen Service an.
- Nach einer Übertragung kann die Aktivierung des E-Filing-Kontos zusätzlich bis zu 2 Wochen dauern.
- OSS-Erklärungen im Leistungsumfang enthalten.
- Keine obligatorische steuerliche Vertretung, jedoch müssen Nicht-EU-Unternehmen einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Tax Desk stellt diesen über einen lokalen Partner bereit.
- Die Registrierungsdauer für Nicht-EU-Unternehmen (8–16+ Wochen) ist deutlich länger als für EU-Unternehmen (8–12 Wochen).
- Tax Desk erstellt die Vollmacht nach Erhalt der Unterlagen.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Für kein Unternehmen ist eine steuerliche Vertretung erforderlich.
- Die Übertragung gehört mit 5–10 Tagen zu den schnellsten im Portfolio; noch schneller, wenn der Kunde bereits Zugang zu ROS (Revenue Online Service) hat.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Nicht-EU-Unternehmen müssen einen steuerlichen Vertreter bestellen (2.000 €/Jahr — der höchste Betrag im Portfolio).
- Nicht-EU-Unternehmen benötigen zudem sowohl für die Neuregistrierung als auch für die Übertragung eine Bank- oder Versicherungsgarantie.
- Übertragungsdauer: 2 Wochen für EU-Unternehmen, 12 Wochen für Nicht-EU-Unternehmen.
- Unterlagen, die nicht in Englisch oder Französisch vorliegen, erfordern eine Standardübersetzung.
- Für kein Unternehmen ist eine steuerliche Vertretung erforderlich.
- Der Leistungsumfang deckt ausschließlich USt-Erklärungen und Zusammenfassende Meldungen ab — Jahreserklärungen und Intrastat sind standardmäßig nicht enthalten.
- Für die Übertragung ist ein Schreiben an die niederländische Finanzbehörde erforderlich, was die Bearbeitungszeit um 3–5 Wochen verlängert.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Nicht-EU-Unternehmen müssen einen steuerlichen Vertreter bestellen (1.000 €/Jahr). UK-Unternehmen sind ausdrücklich ausgenommen.
- Handelsregisterauszug und USt-Bescheinigung müssen beglaubigt ins Polnische übersetzt und dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Ältere Dokumente können alternativ notariell beglaubigt werden.
- OSS- und SII-Meldungen im Leistungsumfang enthalten. Jahreserklärungen (Formulare 390 & 347) enthalten.
- Nicht-EU- und UK-Unternehmen müssen einen steuerlichen Vertreter bestellen (1.000 €/Jahr).
- Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 90 Tage sein. Für Nicht-EU-/chinesische Unternehmen ist eine notariell beglaubigte und apostillierte Version erforderlich.
- Für die Neuregistrierung ist eine notariell beglaubigte und apostillierte Original-Vollmacht sowie eine Kopie der allgemeinen Vollmacht erforderlich. Für die Übertragung ist nur die Kopie erforderlich.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Nicht-EU- und UK-Unternehmen müssen einen steuerlichen Vertreter bestellen (1.500 €/Jahr).
- Der Handelsregisterauszug muss ins Englische übersetzt werden und darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Jahreserklärungen enthalten.
- Für keinen Unternehmenstyp ist eine steuerliche Vertretung erforderlich.
- Die Übertragung kann innerhalb von Minuten abgeschlossen werden, wenn der Kunde bereits ein aktives HMRC-Gateway-Konto besitzt.
- Niedrigste jährliche Verlängerungsgebühr aller abgedeckten Länder (100 €/Jahr).

